Du möchtest in deinem Café deinen Gästen auch alkoholische Getränke anbieten? Dann benötigst du eine Gaststättenkonezession, allgemein bekannt als Schanklizenz oder auch Gaststättenerlaubnis. Welche Voraussetzungen du dafür erfüllen musst, welche Kosten auf dich zukommen und welche Fristen du einhalten musst, findest du in diesem Artikel.
Du möchtest nur eine einmalige Ausschankgenehmigung für eine Veranstaltung in deinem Café beantragen und nicht dauerhaft Alkohol ausschenken? Hier erfährst du, wie du eine einmalige Schankerlaubnis erhältst.
Eines vorweg: Das Gaststättenrecht in Deutschland unterliegt dem jeweiligen Landesrecht. Das bedeutet, es gibt in den einzelnen Bundesländern teilweise unterschiedliche Regelungen bezüglich Alkoholausschank. So gibt es manche Bundesländer, in denen die Erlaubnispflicht abgeschafft und durch eine Anzeigenpflicht ersetzt wurde.
Da die Gaststättenkonzession personen- und raumbezogen erteilt wird, musst du grundsätzlich bereits einige Anforderungen erfüllen und Bescheinigungen einholen, bevor du sie beantragen kannst.
Neben dem ausgefüllten Antrag für die Schanklizenz und deinem Personalausweis benötigst du:
Deine fachliche Eignung wird durch die folgenden Unterlagen überprüft:
Neben der fachlichen Eignung musst du der Erlaubnisbehörde noch einige Bescheinigungen vorlegen, die dich als Gewerbetreibene*n betreffen:
Die Schankerlaubnis wird auf ein bestimmtes Objekt ausgestellt. Deshalb musst du deinen Miet-/Pachtvertrag einreichen (bei eigenen Räumen den Grundbuchauszug). Die Räume müssen durch eine baurechtliche Genehmigung zum Gaststättenbetrieb zugelassen sein.
Wenn du eine zweite Location mit Alkoholausschank eröffnen willst, musst du auch explizit für diese Location eine zweite Schankerlaubnis beantragen.
Die Kosten für die eigentliche Schanklizenz (ohne Kosten für Bescheinigungen etc.) hängen zunächst einmal von der Gebührenstruktur des jeweiligen Bundeslandes bzw. Gemeinde ab. In Bundesländern ohne Erlaubnispflicht (siehe unten) entfallen diese Kosten natürlich. Zudem variieren die Kosten je nach Größe der Räumlichkeiten (Quadratmeteranzahl) und Betriebsart.
Für ein kleines Café dürften sich die Gebühren ziemlich in Grenzen halten. Generell wird ein Kostenrahmen von teilweise unter 100 Euro bis zu über 3.000 Euro genannt. Letzteres gilt vor allem für größere Räumlichkeiten und Locations, in denen ein hoher Alkoholkonsum erwartet wird, z.B. Bars oder Clubs/Diskotheken.
Ganz wichtig: Deine Gaststättenerlaubnis vor Betriebsbeginn erteilt worden sein. Selbst wenn du deinen Antrag bereits eingereicht hast und ziemlich sicher ist, dass du die Konzession bekommst, darfst du ohne den Schein in der Hand keinen Alkohol ausschenken. Sonst drohen dir Bußgelder und wahrscheinlich auch die Verwehrung der Schanklizenz.
Du weißt, die Mühlen in deutschen Behörden mahlen langsam. Reiche deinen Antrag deshalb mit allen Bescheinigungen und Dokumenten mindestens vier Wochen vor Betriebsbeginn ein.
In Deutschland ist das Gaststättenrecht Ländersache, so gelten in den folgenden Bundesländern liberalere Regelungen (Stand 11/2020). Dort wurde die Erlaubnispflicht für Alkoholausschank abgeschafft und durch eine Anzeigepflicht ersetzt. Diese musst du bei der Gewerbeanmeldung aber ohnehin vornehmen.
Wenn du dein Café in diesen Bundesländern eröffnest und Alkohol ausschenken möchtest, fällt für dich z.B. der Lehrgang über lebensmittelrechtliche Kenntnisse (wie weiter oben aufgelistet) weg. Ebenso die oben genannten Kosten für die eigentliche Lizenz.
Die Behörden werden aber trotzdem deine Zuverlässigkeit als Gewerbetreibende*n überprüfen. So musst du auch in den oben genannten Bundesländern ein polizeiliches Führungszeugnis und den Gewerbezentralregisterauszug vorlegen.
Du möchtest gar nicht dauerhaft Alkohol ausschenken sondern z.B. einmal im Jahr beim "Café-Geburtstag"? Dann kannst du eine vorübergehende Gaststättenerlaubnis beantragen. Diese ist mit weitaus weniger Aufwand verbunden als die oben beschriebene allgemeine Gaststättenerlaubnis. Die Kosten dafür dürften im Bereich 20 - ein paar hundert Euro liegen, je nach Größe der Location und Veranstaltung.
Den Antrag für die einmalige Schankerlaubnis reichst du beim zuständigen Ordnungsamt deiner Gemeinde ein. Dort benötigen sie auch eine kurze Beschreibung der Veranstaltung, wann sie beginnt und endet und welche Speisen und Getränke angeboten werden.
Plane am besten hierfür 2 - 3 Wochen Vorlaufzeit ein.
Schreibt mir gerne eure Erfahrungen in den Kommentaren!
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